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Gutachter Birkholz Gutachter Birkholz

FAQ

Häufig gestellte
Fragen.

Antworten zu Sachverständigenkosten, Verfahren, § 249 BGB-Schadensregulierung und Wert­gutachten.

Kosten & Abrechnung

Was kostet ein KFZ-Sachverständigengutachten?
Im Haftpflichtschaden (Fremdverschulden) trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Sachverständigenkosten nach § 249 BGB. Es entstehen keine Kosten für den Geschädigten. Bei Kaskoschäden, Wertgutachten und Oldtimerbewertungen erhalten Sie vorab einen transparenten Kostenvoranschlag.
Wer trägt die Kosten bei einem Verkehrsunfall?
Bei Fremdverschulden zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Sachverständigem und Versicherer. Eine Vorleistung durch den Geschädigten ist nicht erforderlich.
Ab welcher Schadenshöhe ist ein Vollgutachten wirtschaftlich?
Bei Schäden über 750 € Reparaturkosten ist nach BGH-Rechtsprechung ein Vollgutachten geboten. Bei Bagatellschäden bis 750 € ist ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag ausreichend – auch dieser wird im Haftpflichtfall vom Versicherer übernommen.
Muss ich vorab in Vorleistung treten?
Nein. Im Haftpflichtschaden tritt der Geschädigte seine Erstattungsansprüche an den Sachverständigen ab (Sicherungsabtretung). Die Abrechnung erfolgt direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Verfahren & Bearbeitungsdauer

Wie schnell ist die Vor-Ort-Begutachtung möglich?
Reaktionszeit innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsannahme. Bei dringenden Fällen ist eine Begutachtung am selben Werktag möglich. Annahme telefonisch oder per WhatsApp.
Wie läuft die Schadensaufnahme ab?
Vor-Ort-Termin am Standort des Fahrzeugs. Sichtprüfung, Lichtbilddokumentation, Messdokumentation der Beschädigungen. Anschließend WinValue-Kalkulation der Reparaturkosten, Ermittlung der Wertminderung und – bei Bedarf – Wiederbeschaffungs- und Restwertermittlung.
Wann liegt das schriftliche Gutachten vor?
Vor-Ort-Begutachtung 30 bis 60 Minuten. Das schriftliche Sachverständigengutachten erhalten Sie innerhalb von 2 bis 3 Werktagen – auf Wunsch parallel an Anwalt und Versicherer.
Muss das Fahrzeug zu mir gebracht werden?
Nein. Begutachtung erfolgt am Standort des Fahrzeugs: Unfallort, Wohnadresse, Werkstatt oder Arbeitsplatz im Hamburger Stadtgebiet und Umland.

Versicherung & Recht

Habe ich Anspruch auf einen eigenen Sachverständigen?
Ja. Der Anspruch auf freie Wahl des Sachverständigen ist durch BGH VI ZR 67/06 höchstrichterlich bestätigt. Die gegnerische Haftpflichtversicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
Was, wenn der Versicherer einen eigenen Prüfer schickt?
Der versicherungseigene Prüfdienst (DEKRA, Versicherungs-Prüfbericht) arbeitet im Interesse des Versicherers. Sie haben das Recht, dessen Ergebnis abzulehnen und einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Häufige Differenz: gekürzte Reparaturpositionen, ignorierte Wertminderung, manipuliertes Restwertangebot über Internet-Restwertbörsen.
Welche Schadenspositionen sind im Haftpflichtfall ersatzfähig?
Erstattungsfähig sind nach § 249 BGB: Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, merkantile Wertminderung (nach Ruhkopf/Sahm bzw. BVSK), Sachverständigenkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung (nach Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle), An- und Abmeldekosten bei Totalschaden, Anwaltskosten sowie ggf. Schmerzensgeld.
Brauche ich einen Rechtsanwalt?
Bei einem Haftpflichtschaden ist die Beauftragung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht empfehlenswert. Die Anwaltskosten sind ebenfalls erstattungsfähig. Auf Wunsch werden geeignete Anwälte aus unserem Netzwerk vermittelt.
Ist das Gutachten gerichtsfest?
Ja. Sachverständigengutachten erfüllen die Anforderungen an ein gerichtliches Beweismittel und werden von Versicherern und Gerichten regelmäßig anerkannt.

Sonderfälle & Allgemein

Welches Einzugsgebiet wird abgedeckt?
Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf, Harburg sowie Stormarn, Pinneberg und Segeberg. Begutachtung in weiter entfernten Regionen auf Anfrage.
Was ist nach einem Verkehrsunfall sofort zu veranlassen?
Unfallstelle absichern, bei Personenschaden Rettungsdienst verständigen, Polizei bei Streit über Hergang oder Personenschaden hinzuziehen, Daten austauschen, Fotos der Endlage sowie Schadenbilder anfertigen, Zeugenkontakte sichern. Anschließend Sachverständigen beauftragen – idealerweise vor jeder Reparaturmaßnahme.
Werden auch Wertgutachten für Fahrzeugkauf/-verkauf erstellt?
Ja. Wertgutachten ermitteln den aktuellen Marktwert, Händlereinkaufswert oder Wiederbeschaffungswert nach DAT-/Schwacke-Methodik unter Berücksichtigung von Zustand, Laufleistung, Ausstattung und regionalem Markt.
Was ist eine Oldtimer-Bewertung nach Classic Data?
Zustandsbewertung in fünf Noten (1 = Concours, 5 = Restaurierungsobjekt) auf Basis fotodokumentierter Sicht- und Funktionsprüfung. Erforderlich für H-Kennzeichen-Eintragung, Sammlerversicherung sowie Verkaufsdokumentation.

Direkter Kontakt

Schaden gemeldet?
Sachverständigen anrufen.

Telefonisch rund um die Uhr erreichbar. Geschäftszeiten Mo–Fr 08:00–22:00 Uhr für Vor-Ort-Termine und WhatsApp.

Winterhuder Weg 29 · 20249 Hamburg · Telefon 24/7 · Mo–Fr 08:00–22:00

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